Der Weg zur Restschuldbefreiung



Nach dem ersten Beratungsgespräch werden wir eine Analyse über den aktuellen Stand Ihrer Schulden erstellen.

Zuerst prüfen wir die vorhandenen Forderungen auf Ihre Rechtmäßigkeit. Häufig sind die Inkassogebühren zu hoch oder die Ansprüche sogar bereits verjährt.


Darlehensverträge werden ebenfalls auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft.

Im Anschluss daran wird geprüft, ob eine Rückzahlung der Schulden in einem überschaubaren Zeitraum möglich ist. Nachdem wir alle Faktoren analysiert haben, entwickeln wir hieraus den Entschuldungsplan (drei, fünf oder sechs Jahre).

Der außergerichtliche Schuldenregulierungsplan wird nun den Gläubigern zur Prüfung vorgelegt. Daraufhin erfolgt bei Bedarf eine Verhandlung mit Ihren Gläubigern. Diese Verhandlungen werden mit dem Ziel, die Verschuldung erheblich zu reduzieren, geführt.

Nach Abschluss der Verhandlungen werden wir Ihnen das Ergebnis präsentieren und Ihnen alle Vereinbarungen und Absprachen erläutern.

In vielen Fällen ist der Abschluss eines außergerichtlichen Vergleiches mit den Gläubigern viel sinnvoller für den Schuldner, als der Weg durch das Insolvenzverfahren.



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