Beratungshilfeschein für das „außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren".
Die Kosten übernimmt die Gerichtskasse.




Beim Amtsgericht erhalten Sie, wenn Sie berechtigt sind, den Beratungshilfeschein. Bei Vorlage des Beratungshilfescheins können wir einen ernsthaften Versuch der gütlichen Einigung mit den Gläubigern über die Gerichtskasse abrechnen, so dass Ihnen keine Kosten entstehen.







Wer ist bedürftig und hat Anspruch auf den Beratungshilfeschein?





Alle Menschen die Prozesskostenhilfe erhalten würden, erhalten auch den Beratungshilfeschein.

Entscheidend ist die Höhe Ihres aktuellen Einkommens und dem gegenüber die Höhe Ihrer Verpflichtungen. Ein kostenloser Rechner ist im Internet frei zugänglich.


Gerne können Sie uns anrufen, um weitere Informationen zu erhalten. 0221 28275740