Oft kann das Insolvenzverfahren verhindert werden. Im Besonderen trifft dies zu, wenn der Schuldner über eine Immobilie oder ein gutes Einkommen verfügt. In diesen Fällen ist ein außergerichtlicher Vergleich mit den Gläubigern deutlich sinnvoller.
Ein Beispiel aus unserer Praxis:
ein Schuldner versuchte mit seinen Gläubigern eine Einigung zu erzielen, was ihm aber nicht gelang. Erst in den persönlichen Gesprächen und Verhandlungen durch die Kanzlei LUKAS, konnten wir die Gläubiger davon überzeugen, dass sie mit einem Vergleich wirtschaftlich deutlich besser stehen, als im Falle der Privatinsolvenz. Gleichzeitig konnten wir die Rückzahlung, der durch den Vergleich erheblich verringerten Schulden, durch einen Kredit mit einer marktüblichen Verzinsung organisieren.
Diese Prozedur (Verringerung der Schulden und Rückzahlung über einen Kredit) führt nun dazu, dass der Schuldner eine monatliche Belastung hat, die er in einem überschaubaren Zeitraum abwickeln kann. So entsteht für den Schuldner die Möglichkeit seine Schulden ohne Privatinsolvenz abzubauen. Es gibt keinen negativen SCHUFA-Eintrag und der Schuldner hat eine geregelte finanzielle Situation.