Die Restschuldbefreiung ermöglicht es natürlichen Personen, nach einer Wohlverhaltensperiode schuldenfrei zu werden.

 

Damals:
Bevor die neue Insolvenzordnung 1999 in Kraft trat, war die frühere Konkursordnung vom Grundsatz der unbeschränkten Nachforderung geprägt. Das bedeutete für den Schuldner, dass bis zur Verjährung (30 Jahre) immer wieder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden konnten.


Heute:
Mit der neuen Insolvenzordnung wurde die Restschuldbefreiung eingeführt. Jetzt hat der redliche Schuldner die Chance des Neuanfangs. Nach Ablauf des Insolvenzverfahrens werden die Verfahrenskosten und die restlichen Schulden in der Regel erlassen.


Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens (inklusive des Antrages aus Restschuldbefreiung) tritt eine 3 Jahre andauernde Wohlverhaltensphase ein, in der der Schuldner sein pfändbares Einkommen an einen Treuhändler zu überlassen hat, der dieses an die Gläubiger weiterverteilt.

Der Selbstbehalt des Schuldners wird stets an die aktuelle Lebenssituation angepasst. Nach Ablauf von 3 Jahren ist das Verfahren abgeschlossen und der Betroffenen ist schuldenfrei.



Diesel Auto ankaufen in Österreich für den Export