Die Erstberatung ist kostenfrei und unverbindlich.
Natürlich wissen wir, in welcher finanziellen Situation Sie sind. Daher kommen wir Ihnen mit überschaubaren Ratenzahlungen gerne entgegen.
Wir erklären Ihnen, wann Sie die Zahlungen an die Gläubiger einstellen dürfen.
Wenn Sie ein relativ geringes Einkommen haben, dann können Sie den Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen. Die außergerichtliche Schuldenregulierung bezahlt dann die Gerichtskasse. Wir erklären Ihnen gerne wie Sie vorgehen müssen.
Im Falle des unvermeidbaren Verbraucherinsolvenzverfahrens wird das Anwaltshonorar anderenfalls wie folgt berechnet:
für das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren:
1 bis 3 Gläubiger: 300 EUR
Jeder weitere Gläubiger: 30 EUR
Bei Ablehnung des Schuldenbereinigungsverfahrens kann der Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens eingereicht werden.
Antrag auf Verbraucherinsolvenz: 150 EUR
Diese Kosten können sich bei einer hohen Gläubigeranzahl erhöhen. Darüber werden Sie zur Beginn informiert.
Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei Erhalt eines Beratungshilfescheins, wird das Schuldenbereinigungsverfahren von der Gerichtskasse bezahlt. Das bedeutet, Sie müssen lediglich die Kosten für den Insolvenzantrag begleichen.